Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin in Deutschland eingeschränkt: Das deutsche Embryonenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1991. Es verbietet u.a. Leihmutterschaft und Eizellspende und soll laut dem Koalitionsvertrag der amtierenden Ampel-Regierung reformiert werden. Medizinisch soll zum Beispiel die Auswahl des bestentwickelten Embryos aus einer Vielzahl befruchteter Eizellen ermöglicht werden. Außerdem ist eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin beauftragt, die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen, sogenannten altruistischen, Leihmutterschaft zu prüfen. Patientenorganisationen möchten an diesem Prozess beteiligt werden und haben sich kürzlich in Berlin und online mit einem ersten Symposium „Zukunft Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland“ zu Wort gemeldet. Die Veranstaltung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und des Vereins zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland e.V. (VFLLD) bot einen wichtigen Rahmen für die Diskussion über die Möglichkeiten und Herausforderungen im Bereich assistierter Reproduktionstechnologien, an der zahlreiche Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik, Rechtswissenschaften und Soziologie teilnahmen. Auch Urolog:innen mit dem Schwerpunkt Andrologie, die in der Kinderwunschmedizin die Fruchtbarkeitsstörungen des Mannes behandeln, haben in der Vergangenheit die über 30 Jahre alte Gesetzgebung kritisiert.
Eine zentrale Fragestellung des Symposiums war die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft in Deutschland. Paare und Einzelpersonen, die aufgrund von Unfruchtbarkeit oder aus anderen medizinischen Gründen keine eigenen Kinder bekommen können, erhoffen sich von der Legalisierung dieser Reproduktionstechnologien die Chance auf eine eigene Familie. Betroffene Personen, darunter ehemalige Krebspatientinnen und -patienten sowie Menschen mit bestimmten medizinischen Erkrankungen, berichteten von ihren persönlichen Erfahrungen und Hoffnungen. Experten verschiedener Fachrichtungen gaben z. B. einen Überblick über die medizinischen Optionen der assistierten Reproduktion und beleuchteten die ethischen Aspekte der Eizellspende und der Leihmutterschaft. Darüber hinaus wurden soziale und psychosoziale Fragen im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft diskutiert. Perspektiven von Leihmüttern, Wunscheltern und Kindern standen dabei im Mittelpunkt.
Des Weiteren stellten die Delegierten internationale Beispiele vor, um die Vor- und Nachteile verschiedener Regelungen in der Praxis zu verdeutlichen – ebenso wie die rechtlichen Herausforderungen für Wunscheltern in Deutschland.
Das Symposium bot insgesamt eine in dieser Form erstmals realisierte und daher wertvolle Plattform für den Austausch und die Sensibilisierung zu den Themen Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland. Es veranschaulichte, wie Reproduktionstechnologien Betroffenen neue Möglichkeiten auf eine eigene Familie eröffnen könnten.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und der VFLLD setzen sich daher auch weiterhin, gemeinsam in der Allianz zur Legalisierung der Leihmutterschaft und Eizellspende (A.L.L.E.) für die Legalisierung dieser Verfahren ein, und hofft auf eine umfassende gesetzliche Regelung, die betroffenen Menschen zukünftig eine realistische Chance auf Erfüllung ihres Kinderwunsches gibt.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie eine Aufzeichnung des Symposiums:
Teil 1: https://youtu.be/5IbhPd9vDzQ
Teil 2: https://youtu.be/1tX4KxCQ5g8
Weitergehende Informationen zu Fruchtbarkeitsstörungen des Mannes und unerfülltem Kinderwunsch finden Sie auch auf dieser Website unter den folgenden Links:
„Unerfüllter Kinderwunsch“
„Andrologische Erkrankungen“
Patientenratgeber „Infertilität“
Aktuelles zu genetischen Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches beim Mann lesen Sie hier: