Der „Tastfinger“ gilt als das Symbol für die Früherkennung von Prostatakrebs – und zudem als Hemmschwelle, warum viele Männer die Früherkennungsuntersuchung für die häufigste Krebserkrankung des Mannes nicht in Anspruch nehmen. Medizinisch steht die Tastuntersuchung der Prostata über den Enddarm zur Früherkennung seit Langem als zu wenig aussagekräftig in der Kritik. Expertinnen und Experten sprechen sich aufgrund neuer Studiendaten deshalb nun dafür aus, dass bei der Prostatakrebs-Früherkennung künftig keine Tastuntersuchung mehr erfolgen soll. Diese Empfehlung ist Teil der aktuellen Überarbeitung der „S3-Leitlinie Prostatakarzinom“, die jüngst in der sogenannten Konsultationsfassung veröffentlicht wurde.

Leitlinien erfassen den aktuellen Erkenntnisstand zu speziellen Gesundheitsproblemen, formulieren daraus Handlungsempfehlungen und werden regelmäßig überarbeitet. So können etwa Männer sowohl bei der Früherkennung als auch bei der Diagnostik und der Therapie von Prostatakrebs immer nach dem neuesten Stand der Wissenschaft versorgt werden. An der jüngsten Überarbeitung der Leitlinie zum Prostatakrebs unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. haben insgesamt 22 Fachgesellschaften und Arbeitskreise bzw. -gemeinschaften mitgewirkt. Ihre neuen Handlungsempfehlungen liegen jetzt in Form einer Konsultationsfassung vor, die bis zum 25. April 2025 von der Öffentlichkeit kommentiert werden kann. Erst nach Würdigung und Bearbeitung dieser Anmerkungen wird die finale und autorisierte Version 8 der S3-Leitlinie Prostatakarzinom, voraussichtlich im späten Frühjahr 2025, veröffentlicht.

Expertenvotum: Tastuntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs nicht mehr empfohlen

Zu den wichtigsten Neuerungen, auf die sich die Leitlinienautor:innen geeinigt haben, gehört die Empfehlung, dass zur Früherkennung von Prostatakrebs keine digital rektale Untersuchung, also keine Tastuntersuchung, erfolgen soll. Stattdessen soll Männern ab 45 Jahren eine risikoabhängige Früherkennung auf der Basis der Bestimmung des PSA-Werts im Blut angeboten werden. Dazu gehören, je nach Höhe des PSA-Wertes, definierte Test-Intervalle und, sofern notwendig, eine individuelle Diagnostik, die schrittweise erweitert werden kann – von der Magnetresonanztomografie (MRT) der Prostata bis hin zur Gewebeentnahme, der Biopsie.

Was bedeutet die Aktualisierung der Leitlinie für die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung?

Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung hat jeder Mann ab dem 45. Lebensjahr derzeit Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung, die eine Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Geschlechtsorgane sowie eine Beurteilung der Haut umfasst. Die Kosten in Höhe von etwa 25 bis 35 Euro für die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Kurzfristig wird sich daran auch nichts ändern, aber der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, in diesem Jahr die jetzt aktualisierten Leitlinien-Empfehlungen zur Früherkennung von Prostatakrebs zu prüfen und gegebenenfalls Beratungen zur Anpassung des derzeitigen Früherkennungsangebots aufzunehmen. Im Laufe dieser Beratungen könnte das oberste Gremium im Gesundheitswesen darüber entscheiden, ob die in der finalen Version 8 der S3-Leitlinie Prostatakarzinom empfohlenen Maßnahmen in der Zukunft Kassenleistung werden. Mit ihrem Votum haben die Expertinnen und Experten eine wichtige Weichenstellung dafür vollzogen.

Sicher ist: Die Abkehr von der scham- und angstbesetzten Tastuntersuchung in der Leitlinie bedeutet eine große Chance, dass künftig mehr Männer die Früherkennungsuntersuchung auf Prostatakrebs wahrnehmen werden. Diese ist für beschwerdefreie Männer besonders wichtig, da die mit jährlich rund 65.800 Neuerkrankungen in Deutschland häufigste Krebserkrankung des Mannes im Frühstadium gut heilbar ist, aber meist keine Symptome verursacht.

Welche weiteren Neuerungen bringt das Update der Prostatakrebs-Leitlinie?

Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. sieht die Überarbeitung der Leitlinie außerdem eine wichtige Änderung bei der Behandlung des lokalisierten Prostatakarzinoms vor. Demnach wird für das lokalisierte Prostatakarzinom mit niedrigem Risiko zunächst keine lokale Therapieform mehr empfohlen, sondern ausschließlich nur noch die Aktive Überwachung. Hierbei wird der Krebs regelmäßig beobachtet und eine Behandlung erst bei Anzeichen für eine Veränderung eingeleitet. So können unnötige Eingriffe und deren potenzielle Nebenwirkungen wie Inkontinenz und Impotenz vermieden und die Lebensqualität erhalten bleiben.

Über die Veröffentlichung der final abgestimmten Leitlinie werden wir Sie hier auf der Website der Urologischen Stiftung Gesundheit natürlich auf dem Laufenden halten.

Weitere Information rund um das Thema Prostatakrebs bieten unser Überblick der neuesten Therapien und Diagnosemethoden sowie unsere Kampagne „Prostata – Der wunde Punkt des Mannes“

In der Rubrik „Urologie Kompakt“ finden Sie außerdem einen Beitrag zum PSA-Test bei der Früherkennung von Prostatakrebs, den Sie auch als Video ansehen und hören können.