Für Deutschlands Urologinnen und Urologen ist es eine wichtige Entscheidung für die Sicherheit ihrer Patienten: Anfang 2022 hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beschlossen, dass der Wirkstoff Sildenafil weiterhin rezeptpflichtig bleiben soll. Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten und wird hauptsächlich zur Behandlung von Erektionsstörungen verordnet. Diese sind heute wissenschaftlich abgesichert als ein Frühwarnsymptom für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, und damit als möglicher Vorbote von Herzinfarkt und Schlaganfall, anzusehen und müssen deshalb immer diagnostisch abgeklärt werden. Ohne Rezeptpflicht käme es zu relevanten Risiken durch die ungeprüfte Einnahme, ähnlich denen bei der Bestellung über zweifelhafte Internetanbieter.

Wir begrüßen das Urteil des Sachverständigen-Ausschusses für unsere Patienten, denn nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen, aber auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkannt werden, betonen die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU), in einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Hier lesen Sie die Pressemitteilung von DGU und BvDU.