Zum zweiten Mal wurde über die Rezeptpflicht für Viagra entschieden: ein Beschluss zum Wohle der Patienten!
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat jetzt über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil 25 mg zur oralen Anwendung beraten und sich in seinem Votum für den Bestand der Rezeptpflicht ausgesprochen. Damit folgt das Gremium den Empfehlungen der Urologischen Verbände (DGU und BvDU).
Beide Verbände begrüßen die Entscheidung im Sinne der Patientensicherheit ausdrücklich.

Im Vorfeld der Sitzung hatten die Urologen öffentlich an den Sachverständigen-Ausschuss appelliert, die Rezeptpflicht für Sildenafil 25 mg beizubehalten und vor relevanten Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu dem Wirkstoff gewarnt.

Mit ihrem aktuellen Beschluss zum Bestand der Rezeptplicht setze der Sachverständigen-Ausschuss ein wichtiges Signal zur Wahrung der Patientensicherheit. „Kontraindikationen sowie Risiken und Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit können nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung erkannt werden“, so die Urologen-Verbände. Deshalb sei die Einnahme von Sildenafil in einer angemessene Dosierungsstärke allein durch die ärztliche Verordnung gerechtfertigt.

Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten. Wichtigste Indikation für die Einnahme ist die erektile Dysfunktion, die ein Frühwarnsymptom für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellt und daher einer diagnostischen Abklärung bedarf. Neben schweren Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Hypotonie, schwere Leberinsuffizienz und erblich bedingte Retinaerkrankungen zu den Kontraindikationen.

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