Viele moderne Verfahren der Fortpflanzungsmedizin (Reproduktionsmedizin) sind in Deutschland durch das mehr als 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz verboten. Andere sind in Richtlinien streng geregelt – strenger als in vielen anderen Ländern, weshalb Paare mit unerfülltem Kinderwunsch vielfach Hilfe im Ausland suchen. Reproduktionsmediziner:innen und dazu gehören auch Urolog:innen mit der Zusatzbezeichnung Andrologie, die sich unter anderem mit Störungen der Zeugungsfähigkeit des Mannes (Infertilität) befassen, fordern deshalb schon lange eine zeitgemäße Gesetzgebung für die Reproduktionsmedizin in Deutschland. Eine Expertenkommission der Bundesregierung befürwortet nun neue Regelungen für die Fortpflanzungsmedizin.

Im März 2023 hatte die Ampelregierung die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ berufen. Sie hatte die Aufgabe, in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen (uneigennützigen) Leihmutterschaft zu prüfen und hat Mitte April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Bezüglich der Eizellspende sind die Empfehlungen der Kommission eindeutig. Eine Legalisierung der Eizellspende ist zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet, heißt es dort. Weniger eindeutig äußert sich die Kommission zur Leihmutterschaft: Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.

Auf Basis dieser Empfehlungen soll nun eine gesellschaftliche und politische Debatte geführt werden, die zu neuen rechtlichen Regelungen für die Reproduktionsmedizin führen und Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch neue Behandlungsoptionen ermöglichen könnte.

Den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin finden Sie unter dem folgenden Link auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kommissionsbericht-reproduktive-selbstbestimmung-pm-15-04-24.html