Es gibt neue Hoffnung für Nierenkranke, die dringend auf ein Spenderorgan warten: Ende März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform des Transplantationsgesetzes, und damit wichtige Änderungen zur Lebendorganspende, beschlossen. Das neue Gesetz eröffnet künftig mehr Möglichkeiten, eine Spenderniere zu erhalten. Wichtigste Neuerung ist die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende, die den Kreis der Empfänger und Spender vergrößert. Auch die anonyme Nierenspende an eine nicht bekannte Person wird durch die Reform möglich. Gleichzeitig stärkt das neue Gesetz den Schutz der Lebendspender.
Was gilt bisher bei der Lebendnierenspende?
Generell können Nieren nach dem Tod (postmortale Organspende) oder von einem lebenden Menschen gespendet werden. Bei dieser sogenannten Lebendnierenspende kann bisher nur eine nahestehende Person Spenderin oder Spender sein – also etwa Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner. Allerdings ist bei vielen einander nahestehenden Spender-Empfänger-Paaren eine Organtransplantation u.a. aufgrund von Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten nicht möglich. Mediziner sprechen in diesen Fällen von inkompatiblen oder nicht kompatiblen Organspende-Paaren. Die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende soll helfen, in Zukunft mehr Betroffenen die notwendige Organtransplantation zu ermöglichen.
Was gilt künftig bei der Überkreuz-Lebendnierenspende?
Bei der Überkreuz-Lebendnierenspende sollen künftig zwei inkompatible Spender-Paare zusammengeführt werden, bei denen eine wechselseitige (über Kreuz) Spende aufgrund passender medizinischer Kriterien, wie Blutgruppe und Gewebeverträglichkeit, möglich ist. Das Gesetz ermöglicht dabei nicht nur die Zusammenführung von genau zwei Paaren – auch sogenannte Ketten- oder Ringspenden mit mehreren Paaren sind künftig möglich. Die beiden Paare müssen sich nicht persönlich kennen. Innerhalb der jeweiligen inkompatiblen Organspende-Paare bleibt ein Näheverhältnis aber weiterhin Pflicht.
Mehr Chancen für Betroffene: Welche Änderungen zur Lebendorganspende wurden noch beschlossen?
Neben der Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende wurden bei der Reform des Transplantationsgesetzes weitere wichtige Änderungen beschlossen. So wird auch die anonyme Nierenspende an eine nicht bekannte Person ermöglicht. Das neue Gesetz stärkt außerdem den Schutz der Lebendspenderinnen und -spender.
Auch anonyme Nierenspenden erlaubt
Künftig ist auch die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ erlaubt. Hier handelt es sich um eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Die Spenderinnen und Spender haben dabei keinen Einfluss auf den Empfänger.
Besserer Schutz für die Spendenden
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft den Schutz von Spenderinnen und Spendern. So werden die Regeln zur Aufklärung über Risiken und Spätfolgen einer Spende erweitert und im Besonderen auch psychosoziale Aspekte einbezogen. Außerdem ist die individuelle Betreuung der Spender durch die Transplantationszentren vor, während und nach der Spende künftig verpflichtend.
Darüber hinaus soll eine frühere Lebendspende bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren angemessen berücksichtigt werden, sollte der Spender oder die Spenderin im späteren Leben selbst eine Transplantation benötigen.
Wie werden die gesetzlichen Änderungen zur Lebendorganspende umgesetzt?
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen soll ein nationales Programm für die Vermittlung und Durchführung von Überkreuz-Lebendnierenspenden in Deutschland eingerichtet werden. Darin wird auch die nicht gerichtete anonyme Nierenspende eingeschlossen.
Die Vermittlung der Nieren im Rahmen der Überkreuz-Lebendnierenspende sowie der anonymen Nierenspende soll ausschließlich nach medizinischen Kriterien und unter Wahrung der Anonymität erfolgen.
Vergleichbare Programme existieren bereits in Ländern wie z. B. den USA und haben dort die Zahl der Transplantationen deutlich erhöht.
Fazit: Die gesetzliche Neuregelung der Lebendorganspende ist ein wichtiger Schritt, um dem Mangel an Spenderorganen entgegenzutreten. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Urologinnen und Urologen, die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V., setzt sich darüber hinaus seit Jahren für die Einführung der Widerspruchsregelung ein, um mehr Organspenden zu ermöglichen.
Weitere Informationen
Informationen zu den genannten und weiteren gesetzlichen Neuerungen bei der Lebendorganspende finden Sie auf der Website der Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-reform-zur-lebendorganspende-pm-26-03-2026
Mehr zum Ablauf einer Nierenlebendspende lesen Sie hier auf der Website der Urologischen Stiftung Gesundheit unter folgendem Link:
https://urologische-stiftung-gesundheit.de/ablauf-der-nierenspende/
