Acht von zehn Befragten befürworten laut aktuellen Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), zumindest theoretisch, eine Organspende. Dennoch scheitern hierzulande die meisten Organspenden an einer fehlenden Zustimmung. Das berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) anlässlich des diesjährigen Tags der Organspende am 1. Juni 2024. So gilt es einmal mehr, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit Informationen über die Organspende zu erreichen und zur Entscheidung zu motivieren. Patientenverbände, Institutionen, Politik, Ärzteschaft und Pflegekräfte rufen die Menschen in ganz Deutschland dazu auf, ihre Entscheidung zur Organspende zu treffen und zu dokumentieren. Die zentrale Veranstaltung des bundesweiten Aktionstages findet am 1. Juni in Freiburg im Breisgau statt.

Organspende-Register soll bekannter werden

Wichtiges Thema wird auch das neue Organspende-Register sein. Es bietet zusätzlich zu Organspendeausweis und Patientenverfügung eine digitale Möglichkeit, die persönliche Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Die Nutzung des Registers ist für jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger ab 16 Jahren freiwillig und kostenfrei; die Entscheidung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Weitere Informationen der DSO zum Tag der Organspende 2024 finden Sie unter folgendem Link:  https://www.tagderorganspende.de/article/tag-der-organspende-am-1-juni-ein-appell-fuer-die-entscheidung/

Nierenlebendspende soll erleichtert werden

Der Mangel an Spenderorganen in Deutschland bleibt unterdessen ungebrochen groß: In den ersten vier Monaten 2024 hat es, laut vorläufiger Statistik der DSO, mit bundesweit 292 postmortalen Organ­spendern sogar 19 Organspender weniger als im gleichen Zeitraum 2023 gegeben. Aktuelle politische Initiativen zur Verbesserung der Situation der Organspende in Deutschland sind deshalb wichtiger denn je. So plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauter­bach mit einer Überarbeitung des Transplantationsgesetzes Nierenlebendspenden zu erleichtern. Dem Referentenentwurf zufolge soll u.a. künftig ein nationales Programm für Überkreuzlebendnierenspenden*  aufgebaut werden, bei dem das bisher vorgeschriebene „Näheverhältnis“ entfällt. Darüber hinaus haben die Bundesländer in einer Bundesratsinitiative die Bundesregierung im Dezember 2023 aufgefordert, die sogenannte Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufzunehmen, wonach jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.

Prof. Dr. Axel Merseburger, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) und Mitglied im Medical Board der Urologischen Stiftung Gesundheit, sagt anlässlich des diesjährigen Tags der Organspende: „Als Vertretung eines Fachgebiets, in dem Nieren transplantiert werden, hofft die DGU dringend auf die überfälligen Erleichterungen bei der Lebendnierenspende und begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich“. Zugleich betont er, dass sich die wissenschaftliche Fachgesellschaft seit Jahren für die Einführung der Widerspruchslösung einsetzt. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, wonach nur derjenige für eine Organspende infrage kommt, der zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

*Eine Überkreuz-Lebendspende ist eine Form der Organspende, bei der die Spende und die dazugehörige Transplantation zwischen zwei Paaren (meist Ehepaaren) erfolgt. Hierbei agiert jeweils ein Partner als Spender für das andere Paar und ein Partner als Empfänger. Anlass für eine Überkreuz-Lebendspende ist eine Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeit innerhalb eines Paares.