Sildenafil bleibt rezeptpflichtig: Auf seiner 85. Sitzung am 25. Januar 2022 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung beraten und sich in seinem Votum nun für den Bestand der Rezeptpflicht ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich.

Die beiden urologischen Verbände hatten den Sachverständigen-Ausschuss zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme vor möglichen Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern, zu denen auch Sildenafil gehört, gewarnt und das Gremium dazu aufgefordert, unabhängig von der Dosierungsstärke, im Sinne der Patientensicherheit von einer Entlassung aus der Verordnungsplicht abzusehen. Der Wirkstoff Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten und wird seit rund 20 Jahren von Ärztinnen und Ärztinnen hauptsächlich zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verordnet.

Die Vertreter von DGU und BvDU zeigen sich angesichts des Votums erleichtert. „Wir begrüßen das Urteil des Sachverständigen-Ausschusses für unsere Patienten, denn nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen, aber auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkannt werden“, betonen DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel und BvDU-Präsidentin Catrin Steiniger.

Die Entscheidung über die Rezeptflicht obliegt dem Bundesgesundheitsministerium, das in der Regel allerdings dem Votum des Ausschusses folgt.

Die gemeinsame Stellungnahme zum Erhalt der Verschreibungspflicht für Sildenafil des BvDU und des Arbeitskreises Andrologie der DGU steht hier zum Download zur Verfügung.