Sie haben es vielleicht auf dieser Website gelesen: Angesichts der steigenden Zahl von Arzneimittelengpässen, von denen in den letzten Jahren besonders Krebspatientinnen und -patienten betroffen waren, hatten mehrere medizinische Fachgesellschaften und Organisationen der Krebs-Selbsthilfe den Entwurf des Gesetzes gegen Arzneimittelengpässe im April dieses Jahres kritisiert. Krebsmedikamente sollten laut dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt werden. Die Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V., hatten deshalb vor weiter zunehmenden Lieferengpässen von Arzneimitteln für die Krebsbehandlung gewarnt.

Die Kritik der Allianz um die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fand offenbar Gehör. Mit dem sogenannten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Bundestag im Juni 2023 unter anderem wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten verabschiedet: eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie Krebsmedikamente für sechs Monate und ein Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe sowie eine Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika. Die Fachgesellschaften begrüßen diese Maßnahmen. Sie könnten Versorgungsengpässe verhindern und das Vertrauen der Krebspatientinnen und -patienten in die Sicherheit der Arzneimittelversorgung stärken, heißt es in einer aktuellen Presseinformation.

Unter folgendem Link finden Sie die Presseinformation vom 28. Juni 2023:

https://idw-online.de/de/attachmentdata98914.pdf