Voraussichtlich ab dem 1. April 2025 haben gesetzlich versicherte Patienten mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen den Anspruch, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen, bevor die chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), die perkutane Strahlentherapie (Bestrahlung des Tumors von außen) oder die Brachytherapie (interne Bestrahlung durch Einbringung einer Strahlenquelle in die Prostata) als mögliche Behandlungsmaßnahmen bei ihnen durchgeführt wird. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor, der am 19. September 2024 veröffentlicht wurde.

„Aktive Überwachung“ bislang ohne Anspruch auf Zweitmeinung

Die Entscheidung für eine Behandlung bei lokal begrenztem Prostatakrebs hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Neben der chirurgischen Entfernung oder Bestrahlung des Tumors kann in bestimmten Fällen, insbesondere bei langsam wachsenden oder sogenannten Niedrig-Risiko-Tumoren, auch die „Aktive Überwachung“ eine sinnvolle Option sein. Bei dieser Methode wird der Tumor engmaschig überwacht, um bei Veränderungen rechtzeitig einzugreifen, ohne sofort eine Therapie einzuleiten. Für die Therapieoption „Aktive Überwachung“ wird es allerdings zunächst keinen Anspruch auf eine Zweitmeinung geben. Diese Möglichkeit wurde, laut einem Bericht der Ärzte Zeitung, zwar im G-BA diskutiert, aber vorerst abgelehnt, da das Sozialgesetzbuch V Zweitmeinungen nur für planbare operative Eingriffe vorsehe – die „Aktive Überwachung“ sei dahingegen kein Eingriff und keine Therapie.

Wofür eine Zweitmeinung?

Die Zweitmeinung gibt Patienten die Möglichkeit, die empfohlene Therapie durch einen weiteren Facharzt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Behandlung die für den jeweiligen Patienten geeignetste Option ist. Besonders bei einer Krebserkrankung, die oft große Ängste und Unsicherheiten auslöst, kann der Austausch mit einem weiteren Arzt für mehr Sicherheit sorgen.

Wie kommen Prostatakrebspatienten zu einer Zweitmeinung?

Sobald der aktuelle G-BA-Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände erhebt, tritt die Regelung am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft, voraussichtlich also am 1. April 2025, so die Mitteilung des G-BA.

Um eine Zweitmeinung einzuholen, können Patienten dann über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (www.116117.de/zweitmeinung) nach zweitmeinungsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in ihrer Region suchen.

 „Entscheidungshilfe Prostatakrebs“: Unterstützung bei der Therapiewahl

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für eine Therapie bietet bereits heute die „Entscheidungshilfe Prostatakrebs“. Das online-basierte Informationsangebot erleichtert die Auseinandersetzung mit der Erkrankung und den Behandlungsmöglichkeiten und hilft Patienten mit neu diagnostiziertem Prostatakrebs, eine fundierte Behandlungsentscheidung zu treffen. Die Log-in-Daten zur Nutzung des Internetportals erhalten Patienten über ihre behandelnde Urologin oder ihren behandelnden Urologen. Betroffene geben ihre medizinischen Daten ein und erhalten verständliche Erklärungen zu Diagnostik, Therapieoptionen und Nachsorge, um sich auf das Arztgespräch vorzubereiten. Entwickelt wurde das Angebot von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. u.a. mit Unterstützung der Stiftung Deutsche Krebshilfe. Studien belegen, dass die „Entscheidungshilfe Prostatakrebs“ die Entscheidungsfindung, die Gesundheitskompetenz und ebenso die Zufriedenheit der Patienten verbessert. Sie finden die „Entscheidungshilfe Prostatakrebs“ unter folgendem Link auf der Website der Urologischen Stiftung Gesundheit (USG):  https://urologische-stiftung-gesundheit.de/entscheidungshilfen/

„eKonsil Urologie“: Expertenrat bei Nieren-, Hoden- oder Peniskrebs 

Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Nieren-, Hoden- oder Peniskarzinom gibt es bereits deutschlandweit die Möglichkeit zur Einholung einer urologischen Expertenmeinung. Über das sogenannte eKonsil Urologie erhalten behandelnde Urologinnen und Urologen von ausgewiesenen Fachexperten und -expertinnen einen Vorschlag zur optimalen Therapie ihrer Patientinnen und Patienten.
Weitere Informationen zum „eKonsil Urologie“ finden Sie hier auf der Website der USG unter folgendem Link: https://urologische-stiftung-gesundheit.de/ekonsil/