Das digitale Organspende-Register soll mehr Menschen zu einer Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende bewegen und dazu beitragen, dem großen Mangel an Organspenden in Deutschland entgegenzutreten: Am 18. März 2024 nimmt das zentrale elektronische Verzeichnis seine Arbeit auf. Es bietet eine neue digitale Möglichkeit, die persönliche Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Die Nutzung des Registers ist für jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger ab 16 Jahren freiwillig und kostenfrei; die Entscheidung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, gilt immer das Jüngste.

Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt und nimmt seinen Betrieb in einem mehrstufigen Prozess auf: Ab dem 18. März 2024 können Nutzer:innen ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende im Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de eintragen. Bereits jetzt finden Interessierte unter nachfolgendem Link auf einer Info-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weitere Informationen zum Organspende-Register und zum Ablauf der Registrierung: https://www.organspende-info.de/organspende-register/

Ab Juli 2024 sollen dann alle Entnahmekrankenhäuser die hinterlegten Erklärungen im Organspende-Register abrufen können. In der dritten Stufe, ab Juli 2024 bis spätestens September 2024, wird das Register über die Krankenkassen-Apps erreichbar sein. Ab dem 1. Januar 2025 werden schließlich auch Gewebespende-Einrichtungen an das Register angebunden sein.

Zum Hintergrund: In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, wonach nur derjenige für eine Organspende infrage kommt, der zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit bei den Organspenden weit abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze. Derzeit warten hierzulande rund 8.500 schwerstkranke Patient:innen auf ein Spenderorgan, viele von ihnen versterben auf der Warteliste. EU-Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt, haben überwiegend wesentlich höhere Spendenquoten. In Spanien etwa kommen auf eine Million Einwohner über 40 postmortale Organspender:innen. In Deutschland kommen auf eine Million Menschen rund elf Spender:innen. Der Versuch, in Deutschland eine Widerspruchslösung einzuführen, scheiterte 2020 im Bundestag. Danach wäre jeder automatisch Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Im Rahmen dieser Gesetzesinitiative wurde die Einführung des Organspende-Registers beschlossen.

Die große Mehrheit der Bevölkerung (71 Prozent) befürwortet laut einer aktuellen Umfrage das neue digitale Verzeichnis. Auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) begrüßt die Einführung des Organspende-Registers. „Als wissenschaftliche Vertretung eines medizinischen Fachgebiets, in dem Nieren transplantiert werden, setzen wir uns seit Langem für die Einführung der Widerspruchslösung ein, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen in Deutschland zu beenden und unseren Patientinnen und Patienten lange Wartezeiten auf eine Spenderniere zu ersparen. Das neue elektronische Register kann einen Beitrag dazu leisten. Jeder, der seine Entscheidung zur Organspende online erklärt, sorgt auch für eine Entlastung seiner Angehörigen, die im Falle eines Falles oft überfordert sind und sich deshalb gegen eine Transplantation entscheiden“, sagt Prof. Dr. Axel Merseburger, DGU-Pressesprecher und Mitglied im Medical Board der Urologischen Stiftung Gesundheit.

Weitere Informationen über das Engagement der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. zur Verbesserung der Organspende in Deutschland finden Sie unter diesem Link.