Es ist ein Hilferuf: In einem offenen Brief an die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat das Bündnis ProTransplant Anfang März eine grundlegende Reform der deutschen Transplantationsgesetzgebung gefordert. ProTransplant ist ein Zusammenschluss von Patient*innenverbänden und Selbsthilfegruppen. Unterstützt wird deren Forderung von einer großen Allianz aus Patient*innenorganisationen, medizinischen Fachgesellschaften und hochrangigen Mediziner*innen. Zu den mehr als 50 Unterzeichnern gehört auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V., die seit Jahren für eine Neuregelung der Organspende in Deutschland eintritt und ein Paket aus Strukturverbesserungen und Einführung der doppelten Widerspruchslösung fordert.

Drei Jahre nachdem das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Berlin verabschiedet wurde, zieht ProTransplant nun eine bittere Bilanz. „Drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung beklagen wir weitere 3.000 Verstorbene, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen erleben wir einen schlimmeren Absturz als je zuvor. In einem der reichsten Länder der Welt gelingt es nicht, die betroffenen Patient*innen medizinisch angemessen zu versorgen. Der deutsche Irrweg in der Organspendepolitik ist endgültig in eine Sackgasse geraten“, heißt es in dem offenen Brief.

Gemeinsam mit den Unterzeichnern fordert das Patient*innenbündnis unter anderem die Einführung der doppelten Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass jede Person, die kein Spender sein möchte, zu Lebzeiten widersprechen muss oder ihre Angehörigen stellvertretend widersprechen. Außerdem werden in dem offenen Brief eine Reform der Organisations-Strukturen und Prozesse in der Organspende sowie die Einführung der sogenannten Crossover-Lebendspende, auf deutsch Überkreuzspende, gefordert. Damit könnten vor allem bei der Nierenlebendspende der Spenderkreis vergrößert und mehr Lebendspenden auch unter Fremden durchgeführt werden. In Deutschland ist die Nierenlebendspende derzeit nur zwischen engen Verwandten, Ehepartnern oder anderen sich nahestehenden Personen zulässig – und nicht immer sind die biologischen Voraussetzungen dafür gegeben. „Auch die Crossover-Lebendspende muss – wie in den europäischen Nachbarstaaten – endlich in Deutschland etabliert werden. Wenn eine Lebendorganspende zwischen Personen, die Organe spenden dürfen, aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt, soll es ermöglicht werden, ein solches Spender*innen-Empfänger*innen-Paar mit weiteren geeigneten Paaren anonym zusammenzubringen und Lebendorganspenden kreuz- und kettenweise durchzuführen“, appelliert ProTransplant.

Den gesamten offenen Brief lesen Sie unter folgendem Link: https://www.pro-transplant.de/offene-briefe/deutschen-irrweg-in-der-organspendepolitik-beenden
Weitere Informationen über das Engagement der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. zur Verbesserung der Organspende in Deutschland finden Sie unter diesem Link.