Der Mangel an Spenderorganen in Deutschland bleibt groß – daran hat auch die 2020 auf den Weg gebrachte „erweiterte Zustimmungslösung“ nichts geändert. Danach ist eine Organspende nur möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Nun fordert der Bundesrat die Einführung der Widerspruchslösung: Mitte Dezember hatte das Länderparlament auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen einen entsprechenden Entschließungsantrag beschlossen. Damit fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufzunehmen.

Die Bundesärztekammer unterstützt diesen Antrag. „Die Widerspruchslösung kann viele Menschenleben retten. Sie kann helfen, die große Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den tatsächlichen niedrigen Spendezahlen zu verringern. Gleichzeitig wird mit der Widerspruchslösung die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Organspende respektiert“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.

Auch Urologinnen und Urologen blicken mit anhaltender Sorge um ihre Patientinnen und Patienten auf die Wartelisten für Organspenden. Aktuell warten hierzulande rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan; die meisten von ihnen benötigen eine Spenderniere. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) – als Vertreterin eines Fachgebiets, in dem Nieren transplantiert werden – macht sich deshalb seit Langem für die Einführung der Widerspruchslösung stark.

Lesen Sie dazu auch gerne folgende Pressemitteilung der DGU, in der die wissenschaftliche Fachgesellschaft 2020 die letzte Entscheidung des Bundestags gegen die Einführung der Widerspruchslösung bedauert:

„Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU): Keine gute Nachricht für unsere Patienten DGU bedauert Entscheidung des Bundestages zur Organspende“