Leitlinien enthalten Handlungsempfehlungen zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen. Auch für Prostatakrebs gibt es eine solche Leitlinie, die den aktuellen Erkenntnisstand wiedergibt und regelmäßig überarbeitet wird, damit Männer sowohl bei der Früherkennung als auch bei der Diagnostik und der Therapie dieser Erkrankung immer nach dem neuesten Stand der Wissenschaft versorgt werden können. Derzeit befindet sich die 7. Version dieser sogenannten S3-Leitlinie Prostatakarzinom unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) in enger Kooperation mit 22 anderen Fachgesellschaften in Überarbeitung. Im Zuge dieser laufenden Aktualisierung erwartet die DGU aufgrund neuer Studiendaten wesentliche Veränderungen auch bei der Früherkennung des Prostatakarzinoms. Darüber hatte die Fachgesellschaft jüngst in einer Pressemitteilung informiert. In den Medien wurde ebenfalls über die Aktualisierung der Leitlinie berichtet.

Warum ist die Früherkennung von Prostatakrebs wichtig?

Prostatakrebs ist die häufigste bösartige Tumorerkrankung des Mannes und gleichzeitig die zweithäufigste Ursache für krebsbedingte Todesfälle bei Männern. Im Jahr 2020 erkrankten etwa 65.800 Männer in Deutschland neu an Prostatakrebs; rund 15.400 Patienten verstarben an der Erkrankung. Da Prostatakrebs im Frühstadium gut heilbar ist, aber meist keine Symptome verursacht, hat die Früherkennung für beschwerdefreie Männer eine besondere Bedeutung.

 Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung hat jeder Mann ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung, die eine Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Geschlechtsorgane beinhaltet.

Was empfiehlt die gültige Leitlinie zur Früherkennung von Prostatakrebs?

Laut den aktuellen Empfehlungen sollten Männer ab dem 45. Lebensjahr ergebnisoffen über die über die Vor- und Nachteile der Früherkennung von Prostatakrebs beraten werden. Männern, die nach der Aufklärung eine Früherkennungsuntersuchung wünschen, soll die Bestimmung des PSA-Wertes als Untersuchungsmethode angeboten werden. Der PSA-Wert wird mittels eines Bluttests bestimmt und gibt Hinweise auf mögliche Veränderungen in der Prostata. Der Test wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, sondern ist als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst zu zahlen. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird die Tastuntersuchung als Teil der Maßnahmen zur Früherkennung beim Mann bezahlt.

Welche Änderungen werden in der aktualisierten Leitlinie erwartet?

Über die konkreten Änderungen wird erst die finale Version 8.0 der Leitlinie Auskunft geben. In ihrer Pressemitteilung aus dem November 2024 hatte die DGU über den aktuellen Stand der laufenden Überarbeitung informiert, wonach bei der Früherkennung, Diagnostik und auch bei der lokalen Therapie des Prostatakarzinoms tiefgreifende Veränderungen zu erwarten seien. Die Fertigstellung der zu aktualisierenden Leitlinie erfolgt entsprechend des üblichen Prozesses. Am Ende des Prozesses wird eine sogenannte Konsultationsfassung der Leitlinie veröffentlicht werden. Diese kann auch von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Nach nochmaliger Bearbeitung wird die finale Fassung der Leitlinie voraussichtlich im Mai 2025 herausgegeben werden.

Weiterführende Informationen zur Früherkennung von Prostatakrebs finden Sie hier auf der Website der Urologischen Stiftung Gesundheit unter folgendem Link: https://urologische-stiftung-gesundheit.de/ratgeber/krebsfrueherkennung-beim-mann/