Für viele Menschen mit terminaler Niereninsuffizienz ist die Lebendspende einer Niere die einzige Chance auf Leben, jedoch nicht immer passt die Niere eines Angehörigen oder Partners. Genau hier setzt eine große Reform an, die das Bundeskabinett unlängst beschlossen hat: Die Überkreuzspende und die anonyme Nierenspende sollen künftig in Deutschland möglich sein.
Gesundheitsministerin Nina Warken erklärt dazu: „Mit der Überkreuzspende stellen wir den Willen zur Organspende in den Mittelpunkt und nicht nur die familiäre Bindung. Damit geben wir vielen betroffenen Menschen neue Hoffnung.“
Überkreuz-Spende erhöht Chancen
Bislang war die Lebendspende in Deutschland nur zwischen Menschen mit engem persönlichen Verhältnis erlaubt, etwa zwischen Ehepartnern, Verwandten oder sehr engen Freunden. Doch oft scheiterte die Hilfe aus medizinischen Gründen, wenn etwa die Blutgruppe oder andere Gewebemerkmale nicht übereinstimmten.
Mit der neuen Regelung können nun zwei Paare „überkreuz“ spenden. Ein Beispiel: Ein Mann möchte seiner Frau eine Niere spenden, doch medizinisch passt es nicht. Ein anderes Paar steht vor demselben Problem. Wenn die Niere des einen Spenders zur anderen Empfängerin passt – und umgekehrt – können beide Spenden nun zukünftig über Kreuz stattfinden. Die Paare müssen sich dafür nicht kennen. Entscheidend bleibt nur, dass innerhalb der Paare ein persönliches Näheverhältnis besteht.
Auch anonyme Spenden werden möglich
Zum ersten Mal wird in Deutschland auch die sogenannte „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ erlaubt. Dabei spendet eine Person ihre Niere freiwillig, ohne den Empfänger zu kennen oder Einfluss darauf zu haben, wem sie am Ende hilft.
Solche Spenden gibt es in anderen Ländern bereits – und sie können Leben retten, wenn kein passender Spender im Umfeld der Betroffenen gefunden wird. Die Bundesregierung will so auch Menschen eine Chance geben, die bereits seit Jahren auf der Warteliste stehen.
Zentrale Vermittlung nach medizinischen Kriterien
Um Überkreuzspenden und anonyme Spenden sicher zu organisieren, soll ein bundesweites Vermittlungsprogramm entstehen. Die Transplantationszentren melden hierfür geeignete Spendenpaare an eine zentrale Stelle. Diese prüft die medizinischen Kriterien und koordiniert, welche Kombination am besten passt.
Wichtig dabei ist, dass die Zuteilung ausschließlich nach medizinischen Kriterien und unter Wahrung der Anonymität aller Beteiligten erfolgt. Entnahme und Transplantation werden dann von den jeweiligen Kliniken gemeinsam geplant und durchgeführt.
Mehr Schutz und Begleitung für Spender
Das neue Gesetz stärkt zudem den Schutz von Spenderinnen und Spendern. Künftig ist eine unabhängige psychosoziale Beratung vor jeder Lebendspende Pflicht. Spenderinnen und Spender werden dabei ausführlich über Risiken, mögliche Spätfolgen und psychische Belastungen informiert.
Zudem müssen Transplantationszentren eine kontinuierliche Betreuung während des gesamten Prozesses sicherstellen – vor, während und nach der Spende. Einheitliche Standards für die Arbeit der Lebendspende-Kommissionen sorgen zusätzlich für Transparenz und Sicherheit, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt.
Fairness im Krankheitsfall
Ein weiterer Punkt, der an Bedeutung gewinnt: Wer einmal eine Niere gespendet hat und später selbst erkrankt, soll künftig bei der Vermittlung eines postmortalen („nach dem Tod entnommenen“) Spenderorgans angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelung soll die Bereitschaft zur Lebendspende zusätzlich stärken und die Fairness sichern.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für mehr Organspenden
Mit der Reform des Transplantationsgesetzes wagt Deutschland einen großen Schritt hin zu mehr Flexibilität, Fairness und Mitmenschlichkeit bei der Organspende. Oder wie Gesundheitsministerin Warken es kurz zusammenfasst: „Die Überkreuzlebendspende stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende. Wer seinen Angehörigen wegen medizinischer Unverträglichkeiten bisher keine Niere spenden konnte, erhält nun über die Überkreuzspende eine neue Möglichkeit zu helfen. Zugleich wird die anonyme Nierenspende erlaubt – ein wichtiger Hoffnungsschritt für alle, die auf ein Spenderorgan warten.“
Weiterführende Informationen zur Nierenspende
Sie interessieren sich für den Ablauf einer Nierenlebendspende? Dann lesen Sie gleich hier auf den Seiten der Urologischen Stiftung Gesundheit weiter:
Lebendnierenspende in Deutschland: Wie sie abläuft und ihr gesetzlicher Rahmen.
Quellen
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. Oktober 2025 + Fragen und Antworten zur Reform der Lebensorganspende
